
Gebäudeversicherung
Der Traum vom eigenen Haus ist gepflastert mit Hindernissen und Herausforderungen. In der Regel vergehen von der Idee über die Planungsphase bis hin zur Finanzierung (unter Umständen durch den Griff zu Wohnriester) und Fertigstellung der eigenen Wohnimmobilie Monate, wenn nicht sogar Jahre. Bauherren müssen einen langen Atem mitbringen. Damit der Traum am Ende nicht durch Schwierigkeiten in der Bauphase oder unvorhergesehene Schadensereignisse wie eine Seifenblase platzt, ist der Abschluss von Bauherren- und Gebäudeversicherungen zu empfehlen.
Bauphase – Rohbau: Bauleistungen und Helfer absichern
Die wesentlichen Versicherungen während der Bauphase sind Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungsversicherung sowie die Unfallversicherung für Bauhelfer und die Feuerrohbauversicherung. Insbesondere die beiden ersten Policen genießen einen hohen Stellenwert. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den angehenden Eingenheimbesitzer vor Schadenersatzansprüchen, die etwa durch Unfälle im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Herabstürzendes Baumaterial
oder Personenschäden Dritter beim Betreten der Baustelle sind nur zwei denkbare Szenarien. Die Bauleistungsversicherung gewährt einen umfangreichen Schutz, etwa gegen die Auswirkungen von Unwettern, Vandalismus, Materialfehler usw. Zusammen mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt sie bereits eine erhebliche Bandbreite anzunehmender Schadensfälle ab. Die Unfallversicherung für Bauhelfer bietet sich für alle Bauherren an, die einen erheblichen Teil der Immobilie in Eigenleistung, gemeinsam mit Verwandten und Freunden, erstellen.
Gebäudeversicherung – Vorsorge nach dem Einzug
Eine Wohnimmobilie stellt immer einen erheblichen Vermögensgegenstand dar. Diesen gilt es nach Fertigstellung und Einzug zu schützen. Während die Einrichtung – spricht der Hausrat – über den Abschluss einer Hausratversicherung gedeckt wird, muss der Bausubstanz eine ähnlich hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden an der Immobilie, welche auf Brand-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelereignisse zurückgehen. Ergänzend kann der Schutz vor Elementarschäden ins Auge gefasst werden. Neben dem Schutz der Immobilie muss deren Besitzer auch an die Haftungsrisiken denken. Auch nach Fertigstellung können Dritte aus Personen- und Sachschäden Schadenersatzforderungen geltend machen. Es ist daher erforderlich, auch diesen Bereich abzudecken. Hausbesitzer müssen in diesem Zusammenhang zwischen der selbstgenutzten Immobilie (private Haftpflicht) und einer vermieteten Immobilie trennen. In letzterem Fall käme der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Frage.
Bild: © eyezoom1001 – fotolia.com